Sehr geehrter Herr Thomas,
man sollte sich schon vorher etwas umfassender informieren, ehe man mit einem Rundumschlag die falschen Leute trifft und zudem tatsächlich bedenkliche Sachen lobt: Die Sanierung des Freiberger Schlosses ist mitnichten ein gutes Beispiel für Denkmalschutz - hier wurde vielmehr der Großteil der Denkmalsubstanz vernichtet. Aber die Fassade ist natürlich (mit nicht wenigen Einschränkungen) "scheen" gestaltet. Aber wenn Ihnen das reicht...
Zum Kaufhaus auf der Petersstraße: Hier ist es nunmal so, dass lediglich die spätgotischen rippengewölbten Bereiche im Erdgeschoss unter Schutz standen. Und die hat der Freiberger Denkmalschutz nicht ohne Mühe tatsächlich weitgehend retten können. Die Fassadengestaltung (über die kann man sich streiten - ich halte sie für ziemlich billig, aber etwas Moderne tut gerade Freiberg gut) ist qua Gesetz nicht Sache des städtischen Freiberger Denkmaklschutzes, ebensowenig, wie die Umsetzung der Gestaltungssatzung deren Aufgabe ist (es geht dabei nicht darum sich herauszureden - es wäre vielmehr Amtsanmaßung und ähnliches, wenn sich das Freiberger Denkmalamt um eine nicht unter Schutz sethende Fassade kümmern würde).
Also: Wenn Sie etwas zu bemängeln haben (und gerade in Hinsicht Denkmalschutz ist Kritik über zu wenig davon in der Regel sehr hilfreich), informieren Sie sich doch bitte über die Sachlage sowie über die Zuständigkeiten und wenden sich dann an die entsprechenden Stellen, an die Presse usw.
Mir freundlichen Grüßen
Yves Hoffmann
(Vorstandsmitglied im FAV und nicht Mitarbeiter der städtischen Denkmalpflege)