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Re: Freiberg und Denkmalschutz?

SLe
01. Juni 2012 09:21
§ 18
Ausnahmen und Befreiungen

(1) Von zwingenden Vorschriften dieser Satzung kann die zuständige Baugenehmigungsbehörde
im Einvernehmen mit der Stadt Freiberg (Anm.: Nicht die Denkmalschutzbehörde!) auf Antrag Befreiung gewähren, wenn die Durchsetzung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Satzung zur Gestaltung der baulichen und sonstigen Anlagen in der Altstadt sowie in ausgewählten Bereichen der Stadt Freiberg. S. 13.


Da hat der schnöde Mammon (mal wieder) über den Denkmalschutz gesiegt.
Thema Autor Datum/Zeit

Freiberg und Denkmalschutz?

Lebostein 27. Mai 2010 16:22

Re: Freiberg und Denkmalschutz?

Yves Hoffmann 16. August 2010 20:19

Re: Freiberg und Denkmalschutz?

Lebostein 30. September 2011 07:58

Re: Freiberg und Denkmalschutz?

SLe 01. Juni 2012 09:21

Re: Freiberg und Denkmalschutz?

Rüdiger Wirth 28. August 2010 16:35



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